Postsekundäre Bildungseinrichtungen sind gemäß § 18 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz 2020, BGBl. I Nr. 20/2021, in der gültigen Fassung sowie § 141 Abs 3 Universitätsgesetz, BGBl. I Nr. 120/2002, in der gültigen Fassung, verpflichtet, eine Erhebung über studienbezogene Auslandsaufenthalte (UHStat2) durchzuführen.
Bitte beachten: Alle Absolvent*innen müssen verpflichtend teilnehmen, auch wenn kein Auslandsaufenthalt absolviert wurde!